Besser schuldig frei als unschuldig eingesperrt

Rechtsanwalt Jens Rabe erneut zu Gast am Unterrieden

Auf Einladung der Fachschaft Gemeinschaftskunde war der Waiblinger Rechtsanwalt Jens Rabe am Freitag, dem 15. Juli, zu einem Expertengespräch zu Gast am Gymnasium Unterrieden. Die Schüler der Jahrgangsstufe 9 konnten dem Fachmann für Strafrecht 90 Minuten lang Fragen stellen.

Die Schüler wollten wissen, wie Jens Rabe reagiere, wenn er einem Schuldigen zum Freispruch verholfen habe. Der Anwalt differenziert hier: Auf der beruflichen Seite empfinde er in so einem Fall Stolz, auf der privaten Ebene Gewissensbisse. Um das wichtige Rechtsstaatsprinzip der Unschuldsvermutung (in dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten) zu erreichen, brauche es den Beruf des Anwalts. Lieber solle ein Schuldiger frei sein als ein Unschuldiger unfrei, so Rabe.

Seine Aufgabe als Rechtsanwalt beschrieb er so: Er dürfe den Mandaten zwar beraten, aber keine Lügengeschichte basteln. Er könne nur sagen, welche Aussage welche Konsequenzen habe, was dazu führe, dass gescheite Menschen besser aus dem Prozess kämen. Als Anwalt habe er dem Gericht nicht seine Gefühle zu schildern, sondern die Beweislage. Dabei müsse er nicht alles sagen, was stimmt - es müsse aber alles stimmen, was er sage.

Über den Amoklauf von Winnenden erzählte Rabe den Schülern interessante Einzelheiten. Er sei diesbezüglich von der Schweigepflicht seiner 5 Mandanten entbunden. Es ist dem Waiblinger Rechtsanwalt ihm anzumerken, dass der Fall auch nach über zwei Jahren nichts an seiner Bedeutung und Dimension verloren hat. Zuerst wollte die Staatsanwaltschaft den Vater des Schützen Tim K. nicht anklagen, so dass er als Opferanwalt Druck über die nationalen Medien wie "Stern" oder "Spiegel" ausübte. Interessanterweise erklärte der frühere Justizminister Goll (FDP) Anfang November 2009 den Medien, dass es eine Anklage gebe, in der Rabe die Familien von 5 getöteten Schülerinnen vertrete. Knapp ein Jahr später, am 14. September 2010, wird der Prozess wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eröffnet; pro Woche sind zwei Sitzungstag angesetzt. Das soziale Umfeld des Täters beschreibt Anwalt Jens Rabe als problematisch. Tim K. sei psychisch gestört gewesen, seine Mutter krebskrank, er habe in der Familie wenig Emotionen erfahren, der Vater sei ein Mensch, dem er nicht nahe gekommen sei. Dieser Vater ("Kotzbrocken") habe während der dienstags und donnerstags stattfindenden Verhandlungen geschwiegen und sich nach Ansicht des Anwalts eine mildere Bestrafung verbaut.

Die 100 Schüler hörten Rechtsanwalt Rabe nicht nur aufmerksam zu, sondern stellten auch Fragen zu seinen weiteren Prozessen und seinem Einkommen als Anwalt. Doch das Geld ist für Rabe das eine, das eigene Wohlergehen das andere. Nun appelliert Jens Rabe an die Schüler, ihr Leben aktiv zu genießen und für ihre Gesundheit zu sorgen. Vor lauter Schule und Beruf solle das eigene Wohlbefinden wie Bewegung (Sport und Spiel) und Freundschaften nicht zu kurz kommen.

 

Für die Fachschaft Gemeinschaftskunde:
Benjamin Künstle