Interner Bereich

20. Saison "Weihnachten im Schuhkarton" – Wir sind mit dabei

Bis 13. November mitmachen!

Unsere neu gewählte SMV ruft alle Klassen auf zu unserer fünften Teilnahme an der Aktion "Weihnachten im Schuhkarton", die seit ihrem Beginn bereits in diesem Jahr zum 20. Mal stattfindet! Auch Kinder in bettelarmen Regionen Europas sollen sich an Weihnachten über Geschenke freuen können. Packt viele Jubiläumspäckchen und gebt sie vom 11. bis 13. November 2015 bei der SMV ab. Die Schuhkartons werden hauptsächlich in osteuropäischen Ländern wie Bulgarien, der Republik Moldau oder der Slowakei durch örtliche Kirchengemeinden verteilt.

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So packt ihr einen Schuhkarton, der Freude bringt

Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung packt ihr euren Schuhkartonpacken richtig.

01

Bereitet – wenn möglich- 6 Euro Spende für Transportkosten vor.

02

Nehmt einen Schuhkarton (30 x 20 x 10 cm, d.h. ca. Schuhgröße 39) und beklebt den Deckel und das Unterteil getrennt voneinander mit Geschenkpapier.

03

Klebet das entsprechende Etikett (für Mädchen oder Junge; Alter: 2-4, 5-9 oder 10-14 Jahre) auf den Deckel des Schuhkartons.

04

Packt den Schuhkarton mit neuen Geschenken. Vergesst nicht einen persönlichen Gruß und/oder ein Foto von euch. Verschließt den Schuhkarton dann mit einem Gummiband.

05

Gebt den gefüllten Schuhkarton inklusive dem Geldanteil bis zum 13. November bei der SMV ab. Die Raumnummer und die Abgabezeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

 

Unsere Geschenkempfehlung

Die jahrelange Erfahrung zeigt, dass ein Schuhkarton am meisten Freude schenkt, wenn er gefüllt wird mit nützlichen und schönen Dingen. Unser Vorschlag: Schenkt eine bunte Mischung aus:

  1. Neue Kleidung (bitte nicht waschen): Badeanzug, Badehose, Basecap, Handschuhe, Hausschuhe, Hemd, Jacke, lange oder kurze Hose, Mantel, Mütze, Pullover, Rock, Schal, Schuhe, (Ski-) Unterwäsche, Socken, Sportsachen, Strumpfhose, Stirnband, T-Shirt etc.
  2. Kuscheltier
  3. Hygieneartikel: Creme, Deoroller/Deospray, Duschgel & Shampoo (wenn es auslaufsicher verpackt ist), Haarbürste, Haarschmuck, Handcreme, Handtuch, Kamm, Lippenpflegestift, Waschlappen, Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnputzbecher etc.
  4. Spielzeug: Auto, Ball, Barbiepuppe, Baseball mit Handschuh, Bilderbuch ohne Text, Blockflöte, Dynamotaschenlampe, Flugzeug, Fußball mit Luftpumpe, Gummiball (Flummi), Gummitwist, Jo-Jo, kleines Softball-Set, Knete, Kreisel, Lego, Malbuch, Mundharmonika, Murmeln, Poesiealbum, Puppe und Puppenkleider, Puzzle, Springseil, Sticker / Stickeralbum, Kartenspiele (UNO, Quartett etc.), Tischtennisschläger und -bälle, Würfelspiel / Würfel etc.
  5. Originalverpackte Süßigkeiten (mind. haltbar bis März des Folgejahres 2016): Bonbons/ Kaugummi/Lutscher ohne Gelatine oder Geliermittel, Sahnebonbons, Schokolade ohne stückige Füllung (z. B. Nougat, Sahne, Milchcreme, Vollmilch), Schokolinsen, Schokokränze, Toffeebonbons, Traubenzuckerbonbons oder -lutscher, Überraschungsei, weiße Schokolade, Zartbitterschokolade
  6. Schulmaterialien: Bastelmappe, Bastelschere (rund), Bilderbuch, Bunt-/Bleistifte mit Anspitzer und Radiergummi, Block, Briefpapier/ -umschläge, Federtasche, Füller mit Patronen, Geodreieck, Holzstifte, Kalender, Klebestift, Kreide, Kugelschreiber, Lineal, Malbücher, Malkasten, Pinsel, Schulhefte, Solartaschenrechner, Wachsmalkreide, Zirkel etc.
  7. Persönliche Grüße und/oder ein Foto von Euch

 

Nicht erlaubt sind:

  1. Gebrauchte Gegenstände jeder Art, insbesondere gebrauchte Kleidung
  2. Lebensmittel (wie Kekse, Lebkuchen, Nüsse, Zucker, Kaffee, Nudeln, Saft, Getränkepulver, Kuchen, Konservendosen, Müsli, Müsliriegel, Tee, Trockenobst o. ä.)
  3. Schokolade mit stückigen Füllungen (wie Nüsse, Kekse, Crisps)
  4. Gelierstoffe wie in Gummibärchen, Weingummi, Kaubonbons o. ä.
  5. Seife, Flüssigkeiten (z. B. Seifenblasen)
  6. Medikamente und Vitaminbrausetabletten
  7. Zerbrechliches
  8. scharfe, spitze und andere gefährliche Gegenstände (z. B. Schere, Werkzeuge, Messer)
  9. batteriebetriebene Gegenstände
  10. Spielkarten (z. B. Skat)
  11. angstauslösende Dinge wie Kriegsspielzeug
  12. Hexerei- und Zaubereiartikel
  13. Literatur jeder Art
  14. Bargeld

Aufgrund der Zollbestimmungen in den unterschiedlichen Empfängerländern und aus Respekt vor der Glaubwürdigkeit der verteilenden Gemeinden sind diese Dinge nicht gestattet.

 

Bitte beachtet:
Aufgrund strenger Einfuhr- und Zollbestimmungen in einigen Ländern dürfen in die Schuhkartons nur neue Waren und Süßigkeiten, die bis mindestens März des Folgejahres 2016 haltbar sind, jedoch keine Gelatine enthalten. Alle Schuhkartons werden auf die Einhaltung dieser Bestimmungen in unserer Abgabestelle (Friedenskirche Baptisten, Sindelfingen) durchgesehen, damit die zollrechtlichen Vorgaben erfüllt werden.

 

Danke, eure SMV

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